„accueil“ orientiert sich an berufsbezogenen Umschreibungen von Sprachkompetenz des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.“ Der GER unterscheidet rezeptive (Lesen, Hören) und produktive / interaktive Fertigkeiten (Schreiben, Sprechen) auf sechs Stufen sprachlicher Handlungskompetenz von A1 bis C2. Die folgende Könnensformulierung zur Fertigkeit „Sprechen“ auf Stufe B1 soll den Ansatz des GER illustrieren:
Zu „accueil”-Prüfungen gehört das Modul „Stufennachweis”. Damit kann festgestellt werden, ob Kandidierende über die Stufe allgemeiner Sprachkompetenz verfügen, die zur Ausübung ihrer beruflichen Funktion erforderlich ist. (Servicemitarbeiter/in, Rezeptionsassistent/in: A2; Rezeptionist/in, Mitarbeiter/in Tourismus: B1; Mittlere Führungskraft: B2). Dieser Nachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden:
- Computer-Test, der allgemeine Sprachkompetenz nach den Stufen des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen” eruieren kann: CAT („Computer Adaptive Test“, z. B. BULATS) oder „MONDIALE Placement“.
- Papier-Test, der allgemeine Sprachkompetenz nach den Stufen des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen” eruieren kann.
- Zertifikat allgemeiner Sprachkompetenz auf verlangter Stufe, das innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren vor der “accueil”-Prüfung ausgestellt wurde.
- Bilaterale Vereinbarung über den Stufennachweis zwischen dem “accueil Language Centre” und einem Testzentrum.